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CHF 2’701’800.–
5306 Tegerfelden

Büro- und Gewerberäume im Herzen des Zurzibiets

Gewerbepark TÜFEBRUNNE Tegerfelden. Ideal für Ausstellungen, Büros, Praxisräume, Ärztezentrum, Kanzleien, Versicherungen, Treuhand und vieles mehr. Im Weinbaudorf Tegerfelden und somit im Herzen des Zurzibiets entsteht an bester Lage der Gewerbepark Tüfebrunne mit zwei repräsentativen Gewerbebauten und einer dazwischenliegenden Tiefgarage. Die kubischen Gebäude überzeugen durch geradlinige Architektur und ein komfortables und flexibles Raumkonzept. Bestimmen Sie selbst die Einteilung und Grösse der Gewerbeflächen, perfekt abgestimmt auf Ihre Anforderungen und Bedürfnisse. Bürogebäude 2 Tüfebrunne 4b Im Gebäude 2 stehen verschiedene Büro- und Gewerbeflächen von 100 bis max. 1'200 m2 zum Kauf zur Verfügung. Die Verkaufspreise setzen sich wie folgt zusammen; - Erdgeschoss CHF 4'600.--/m2 (ganzes Geschoss CHF 1'975'000.--), inkl. 36 m2 Kellerräume - 1. Obergeschoss CHF 4'400.--/m2 (ganzes Geschoss CHF 1'895'000.--), inkl. 36 m2 Kellerräume - 2. Obergeschoss CHF 4'400.--/m2 (ganzes Geschoss CHF 1'895'000.--), inkl. 36 m2 Kellerräume - 3. Obergeschoss, Büro/Praxis CHF 625'000.--, inkl. 16 m2 Kellerraum und 102m2 Terrasse - Tiefgaragenplatz CHF 35'000.-- (max. 15 Stück) - Aussenparkplatz CHF 10'000.-- (max. 3 Stück), 8 Besucherparkplätze sind vor dem Gebäude bereits enthalten, weitere Parkplätze können gemietet werden. Die Stockwerke sind untereinander kombinierbar, z.B. mit interner Treppe, Erstellung des Gebäudes im Stockwerkeigentum, Bezug ca. Sommer 2024 bei Baustart im nächsten Frühling. Die Einteilung der Innenräume ist noch frei planbar. Ausführung: Unterlagsboden mit Bodenheizung, Bodenbelag, Wände mit Abrieb gestrichen, Decken roh gestrichen, Basisausbau Elektro und Netzwerk, Grundbeleuchtung, Einbauküche. Das Gebäude wird mit erhöhter Wärmedämmung, Komfortlüftung und Erdsonden-Wärmepumpe erstellt. Lift- und Sanitäranlagen sowie 8 Besucherparkplätze sind ebenfalls bereits enthalten. Mögliche Flächenbeispiele: Gewerbe 1 Erdgeschoss Verkaufspreis: CHF 1'975'000.-- Netto-Bürofläche beheizt: 429 m2 Keller/Lager: 36 m2 Gewerbe 2 1.Obergeschoss Verkaufspreis: CHF 1'020'000.-- Netto-Bürofläche beheizt: 229 m2 Keller/Lager: 18 m2 Gewerbe 3 1.Obergeschoss Verkaufspreis: CHF 868'000.-- Netto-Bürofläche beheizt: 195 m2 Keller/Lager: 18 m2 Gewerbe 4 2.Obergeschoss Verkaufspreis: CHF 824'500.-- Netto-Bürofläche beheizt: 183 m2 Keller/Lager: 18 m2 Gewerbe 5 2.Obergeschoss Verkaufspreis: CHF 347'000.-- Netto-Bürofläche beheizt: 77 m2 Keller/Lager: 18 m2 Gewerbe 6 2.Obergeschoss Verkaufspreis: CHF 716'500.-- Netto-Bürofläche beheizt: 159 m2 Keller/Lager: 18 m2 Gewerbe 7 3.Obergeschoss Verkaufspreis: CHF 625'000.-- Netto-Bürofläche beheizt: 113 m2 Keller/Lager: 16 m2 Allgemein Tiefgaragenplatz: CHF 35'000.-- Aussenparkplatz: CHF 10'000.-- Geeignet für folgende Dienstleistungsbetriebe Planungsbüro, Anwaltskanzlei Versicherung, Krankenkasse Verwaltung von Industiebetrieben Immobilien und Treuhandbüro Labor und Ärztezentrum Fitnesszentrum Handelsbetriebe Import/Export Ausstellung und Lager usw. Gerne senden wir Ihnen die ausführliche Dokumentation zu.Weitere Informationen und Bilder finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: https://www.uta.ch/uta-immobilien/kaufen/kaufobjekte/objekt/buero-und-gewerberaeume-im-herzen-des-zurzibiets-5306-tegerfelden-2767/

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CHF 1’980.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.